IMPFSTOFF gegen Japanische Encephalitis

IMPFSTOFF gegen Japanische Encephalitis

Siet kurzer Zeit gibt es jetzt auch bei uns in Deutschland einen neuen Impfstoff gegen die "Japanische Encephalitis"

Bis vor kurzem war mangels Impfstoff eine Impfung nicht möglich! Ich empfehle die Impfung allen ASIENREISENDEN!

Fragen Sie in der Praxis nach!

 

 

IMPF - INFO

MENINGOKOKKEN- IMPFUNG

Die Ständige Impfkommission STIKO hat eine neue Empfehlung herausgegeben. Alle Kinder und Jugendlichen sollen eine Impfung gegen Menigokokken erhalten.

Wir führen die Impfung ab sofort durch! Impfstoff ist in der Praxis vorhanden. Es fallen keine Kosten an!

Fragen Sie in der Praxis nach!

 

Eine Information der KVWL:

Schutzimpfungen und Prophylaxe bei Auslandsreisen
Kassen übernehmen Schutzimpfungen bei Auslandsreisen
KVWL vereinbart Regelung mit DAK, Techniker Krankenkasse, Gmünder Ersatzkasse, KKH und BKK Novitas
Der Gesetzgeber hat mit dem WSG ab dem 1. April 2007 den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, Auslandsimpfungen in den Leistungskatalog aufzunehmen. Die Ersatzkassen - DAK, Techniker Krankenkasse (TK), Gmünder Ersatzkasse (GEK), die KKH sowie die BKK Novitas - haben mit der KVWL eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen für privat veranlasste Auslandsreisen geschlossen. Seit dem 1. Juli 2007 können Versicherte dieser Krankenkassen bei entsprechender Indikation gegen Infektionskrankheiten zu Lasten der Kassen geimpft werden.

Ausgenommen sind Impfungen für beruflich bedingte Auslandseinsätze, die weiterhin der Arbeitgeber tragen muss. Die vertragliche Regelung mit der KVWL lag nahe, um die zu erwartende Zunahme der Impfungen für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich abzuwickeln; insbesondere wird die Hemmschwelle, in Vorleistung treten zu müssen, für den Patienten umgangen.

Der Impfstoff ist mit Rezept auf den Namen des Versicherten zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse zu verordnen. Eine zusätzliche Reiseberatung ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung und wird damit nicht von dieser Vereinbarung tangiert. Diese Leistung wird gesondert als Private Zusatzleistung angeboten und ist in meiner Praxis obligat.

Werden in einem Quartal bei einem Patienten ausschließlich Reiseschutzimpfungen nach dieser Vereinbarung durchgeführt und abgerechnet, muss hierfür keine Praxisgebühr entrichtet werden.